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Status der Praxis:


Privatärztliche Praxis ohne Kassenzulassung


d.h. es erfolgt die Liquidation anhand der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit rechtsgültiger Rechnungsstellung in zweifacher Ausführung.


Die Kosten werden von den Versicherungen privatversicherter Patienten meist übernommen.


Gesetzlich versicherte Kassenpatienten können grundsätzlich nicht mit der Übername der Kosten rechnen.
Im Einzelfall übernehmen dies die Zusatzversicherungen. Sie sollten dies aber für diesen besonderern Versicherungsstatus selbst abklären.

Seit dem Jahr 2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen einen Teil meiner Liquidation. Ob Ihre Krankenkasse dabei ist, erfahren Sie hier: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Die gesetztlichen Krankenkassen, die bei Einreichung meiner Original-Liquidation einen Teil meines Rechnungsbetrags Ihnen zurückerstatten, wünschen generell einen ärztlichen Nachweis darüber, ob eine osteopathische Behandlung erforderlich ist.
Als Arzt kann ich Ihnen bei Bedarf diesen Nachweis natürlich selbst erstellen.